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Jetzt doch: Bundesregierung schließt EU-Zwangssanierungen aus
Wichtiger Schritt für ganz Europa
Die Bundesregierung schließt Zwangssanierungen im Zuge der neuen EU-Gebäuderichtlinie aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte diese Ankündigung heute ausdrücklich. „Lange war die aktuelle Bundesregierung in der EU ein Mitinitiator und entscheidender Befürworter eines Sanierungszwangs für fast ein Drittel aller Gebäude in Deutschland und in der gesamten EU bis 2033. Unsere eindringlichen Warnungen vor den Folgen haben nun offenbar zum Einlenken bei der gesamten Bundesregierung geführt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.
Der Verband warnt seit Monaten davor, dass die EU-Pläne viele Hauseigentümer finanziell überfordern und sie zur Aufgabe ihres Eigentums zwingen würden. Die EU-Richtlinie wäre aus Sicht von Haus & Grund nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte EU ein Desaster gewesen. „Die Bundesregierung sollte die heutige Entscheidung zum Anlass nehmen, auf alle Zwangsmaßnahmen bei der Wärmewende gänzlich zu verzichten“, forderte Warnecke.
Haus & Grund und GdW nehmen nicht am Wohngipfel teil
Deutschland braucht ein neues Versprechen für bezahlbares Wohnen
Berlin – Die Baukrise in Deutschland verschärft sich Tag für Tag und erreicht immer mehr die Mitte der Gesellschaft. Wohnungssuchende sind verzweifelt, doch ernst zu nehmende politische Maß-nahmen bleiben aus. Deshalb werden der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sowie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht an dem Wohngipfel von Bundeskanzler Olaf Scholz am Montag, den 25. September 2023, teilnehmen. Angesichts der dramatischen Situation kann es nicht sein, dass in aller Eile bei einem – in erster Linie öffentlichkeits-wirksamen – Termin im Kanzleramt wieder nur ein Paket mit kleinteiligen Maßnahmen präsentiert wird, an dem die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft als ausführende Akteure nicht grundsätzlich mitwirken konnten.
Dr. Kai Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland:
„Wir müssen feststellen, dass den privaten Immobilieneigentümern mehr und mehr Steine in den Weg gelegt werden: Es wird ein Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das jeden Eigentümer noch weiter unter Druck setzt; die EU arbeitet auf Wunsch und mit Unterstützung der Bundesregierung an Zwangssanierungen; die Förderpolitik ist realitätsfremd; das Mietrecht wird seit Jahren ausschließlich zulasten der Vermieter verschärft und der CO2-Preis wird – obwohl als Lenkungsinstrument durch das GEG entbehrlich – nicht an die Bürgerinnen und Bürger erstattet. Diese Politik wird im Bündnis bezahlbarer Wohnraum völlig ausgeblendet. Deswegen können wir der nur ausschnittartigen Bilanzierung der Bundesregierung nicht zustimmen.“
Axel Gedaschko, Präsident des GdW:
„Wir wollen uns als Verband nicht aus dem Bündnis zurückziehen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen weiter intensiv mitarbeiten wie bisher. Aber Deutschland braucht jetzt ein neues wahrhaftiges Ver-sprechen für bezahlbares Wohnen für die Mitte der Gesellschaft. Der GdW ist seit Jahrzehnten der verlässliche Partner für Gesellschaft und Politik als Garant für bezahlbaren Wohnraum. Deshalb wollen wir mitarbeiten und um die beste Lösung streiten. Der anstehende ‚Bündnis-Tag‘ und die ‚Bündnis-Spitzenrunde‘ bieten jedoch keine Gelegenheit für ein solches Ringen um den besten Weg. Er soll vielmehr ein Zeichen für die erfolgreiche Arbeit des Bündnisses sein. Ein solches Zeichen können und wollen wir in der aktuellen Situation nicht setzen, weil es realitätsfern ist.
Die Baugenehmigungen sind im Juli um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen, die Kosten laufen völlig aus dem Ruder. Zwar sind aus dem Bauministerium einige Impulse gekommen, was Förderung, Baulandpolitik und Baukosten angeht. Doch dies ist angesichts der gewaltigen Dimension der Belastung zu wenig. Zudem ziehen leider zu wenige Akteure in Bund und Land mit. Wir würden uns freuen, wenn der Bund sowie einige Länder und Kommunen dem Vorbild beispielsweise von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern folgen würden, die erfolgreiche Maßnahmen gegen die Bau- und Wohnkrise ergriffen haben. Deshalb wiederholen wir als Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nochmals unsere Vorschläge, deren Ziel ein neues Segment des bezahlbaren Wohnens mit Mieten zwischen rund 9 und 12 Euro pro Quadratmeter und Monat ist. Dafür sind zwei zentrale Maßnahmen notwendig: eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent für dieses neue Segment sowie breit angelegte staatliche Förderdarlehen mit einem Zinssatz von 1 Prozent.“
Heizungsgesetz: Der Schaden ist enorm
Bundesregierung muss jetzt liefern
„Das Heizungsgesetz ist das denkbar schlechteste Instrument, um die Wärmeversorgung der Häuser und Wohnungen in Deutschland bis 2045 klimaneutral umzugestalten.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag. Die Regierung wolle mit dem Gesetz detailliert das Investitionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger steuern. „Solche Bestrebungen sind in der Vergangenheit gescheitert, sie werden auch dieses Mal scheitern und sie werden sehr teuer werden“, befürchtet Warnecke.
Bereits jetzt zeige sich bei den Eigentümern eine große Unsicherheit und Zurückhaltung bei der Modernisierung ihrer Heizungen, obwohl die Bereitschaft für Investitionen in den Klimaschutz grundsätzlich groß sei. Der Verbandschef forderte, dass die Bundesregierung jetzt wirksame Maßnahmen ergreifen müsse, um Vertrauen zurückzugewinnen. Dazu zählten im Besonderen:
- Eine dauerhalte und ausreichende Förderung von klimaschützenden Maßnahmen, die alle privaten Eigentümer einschließt – auch Eigentümergemeinschaften und Vermieter.
- Die schnelle Einführung eines Klimageldes zur vollständigen Rückzahlung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger.
- Eine zügige Erstellung und verlässliche Umsetzung kommunaler Wärmepläne.
- Eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung.
- Keine weiteren Regulierungen, um die Handlungsmöglichkeiten der Eigentümer nicht weiter einzuschränken und zu verteuern.
Grundsteuerbescheide: Verbände klagen wegen Untätigkeit der Finanzämter
Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Eigentümer brauchen Klarheit über Verfassungsmäßigkeit!
Millionen Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide werden von den Finanzämtern seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Gegen diese Untätigkeit wollen nun der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) gerichtlich vorgehen. „Es ist ein Unding, dass die Bürgerinnen und Bürger im Unklaren gelassen werden und ihnen eine gerichtliche Klärung verwehrt wird“, erläutert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Initiative. Nur wenn ein Einspruch abgelehnt werde, sei der Weg zum Finanzgericht möglich.
In zunächst vier Musterfällen werden beide Verbände gemeinsam eine Untätigkeitsklage gegen die jeweiligen Finanzämter unterstützen und dann die verfassungsrechtliche Überprüfung bis nach Karlsruhe auf den Weg bringen. Dies sind Fälle aus den Ländern Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bremen. Bei diesen Musterklagen bestehen nach Ansicht der Verbände wegen extrem hoher Miet- und Bodenwerte begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Bundesmodells zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Dieses Modell wird in insgesamt elf Bundesländern angewandt. „Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden. Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel.
Zum Hintergrund
Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Gregor Kirchhof hat im Auftrag von Haus & Grund Deutschland sowie des Bundes der Steuerzahler Deutschland ein Rechtsgutachten erstellt. Das Ergebnis: Die Bewertungsmethode nach dem Bundesmodell ist aus mehreren Gründen verfassungswidrig. Da dies letztlich nur das Bundesverfassungsgericht feststellen kann, ist der Klageweg unumgänglich. Dieser steht allerdings erst dann offen, wenn ein grundsteuerpflichtiger Eigentümer gegen seinen Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat und dieser vom Finanzamt zurückgewiesen wurde. Um diese Entscheidung zu erzwingen, gibt es das Mittel der Untätigkeitsklage.
Steuererleichterungen: Haus & Grund begrüßt Regierungsbeschluss
Weitere Maßnahmen müssen folgen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Steuererleichterungen. „Die degressive Abschreibung für den Wohnungsneubau als auch die die 1.000-Euro-Freigrenze für Mieteinnahmen sind wichtige Signale für den Wohnungsmarkt. Das allein wird aber nicht reichen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Haus & Grund fordert, dass die Baukosten und die Anforderungen an den Neubau gesenkt werden müssen. „Da wird ein Verzicht auf den EH-40-Standard nicht reichen. Die Einzelmaßnahmen liegen alle seit Jahren auf dem Tisch. Sie müssen nur endlich umgesetzt werden“, sagte Warnecke. Als unerlässlich bezeichnete er es, die Grunderwerbsteuer spürbar zu senken. Diese Senkung dürfe dabei nicht nur für selbstnutzende Eigentümer gelten, sondern müsse auch vermietende Eigentümer umfassen.
Um wieder mehr Privatpersonen für die Vermietung von Wohnraum zu gewinnen, plädiert Warnecke für ein Regulierungsmoratorium im Mietrecht. „Die Politik der letzten zehn Jahre hat den Mietwohnungsmarkt kaputtreguliert. Es ist ein Befreiungsschlag notwendig, um wirklich spürbar mehr Mietwohnungen in privater Hand auf den Markt zu bekommen. Das ist gut für Mieter und Wohnungssuchende und hilft den Eigentümern bei der privaten Altersvorsorge“, fasste Warnecke zusammen.
Wärmewende: Umsetzung von Wärmeplänen entscheidend
Rechte von Fernwärmekunden stärken
Die nach langen Debatten nun vorgesehene Verzahnung von Heizungs- und Wärmeplanungsgesetz ist aus Sicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland für die von der Bundesregierung geplante Wärmewende unerlässlich. „Allerdings darf es nicht bei der Wärmeplanung bleiben. Sie muss verbindlich umgesetzt werden. Erst dann dürfen neue Anforderungen an Einbau und Austausch von Heizungen greifen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich des Kabinettsbeschlusses über das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Haus & Grund mahnte zudem an, dass der Um- und Ausbau der Fernwärme hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung sowie der Neubau klimaneutraler Wärmenetze kosteneffizient erfolgen müsse. Damit mehr Eigentümer Fernwärme nutzten und die Zahl der angeschlossenen Gebäude deutlich steige, müssten die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt werden. „Die Fernwärmepreise müssen transparent und fair sein. Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden und bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen abgeschafft werden“, betonte Warnecke. Wärmenetze müssten durch die angebotenen Preise und Leistungen überzeugen. Betreiber dürften sich nicht auf einen behördlichen Zwang berufen können.
Neubau ist zentrales Mittel zur Entspannung von Wohnungsmärkten
Privatpersonen den Eigentumserwerb wieder ermöglichen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die von Bundesbauministerin Klara Geywitz vorgeschlagene steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus. Diese sei jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die Wohnungsmärkte zu entspannen. „Unerlässlich ist, dass endlich die Erwerbsnebenkosten runter müssen. Dazu zählt vor allem eine spürbare Entlastung bei der Grunderwerbsteuer, sodass sich junge Familien wieder Wohneigentum leisten können“, betonte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Aus Sicht des Verbandes seien auch eigenkapitalersetzende Darlehen hilfreich, um die Hürden beim Eigentumserwerb gerade für Schwellenhaushalte zu senken. Wohneigentum schütze vor Altersarmut und sichere den Lebensabend von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Um die Kosten des Wohnens nicht weiter ausufern zu lassen, sollten Gesetze einem Bau- und Wohnkostencheck unterzogen werden. Dieser dürfe sich nicht nur auf die Regelungen des Bundes beschränken, sondern müsse die durch Landes- und Kommunalrecht gesetzten Vorgaben umfassen.
Warnecke erläuterte, dass Privatpersonen im Geschosswohnungsbau die mit Abstand wichtigste Eigentümer- und Investorengruppe darstellten. Zudem würden rund 70 Prozent dieser Neubauwohnungen vermietet. „Hier gilt es den Hebel anzusetzen: Die Kosten müssen auf ein Niveau reduziert und die Finanzierungsbedingungen so gestaltet werden, dass Privatpersonen wieder Eigentum erwerben können – sei es, um es zu vermieten oder selbst zu nutzen“, resümierte Warnecke.
Vermietende Wohnungseigentümer bei Energiewende nicht vernachlässigen
Wärmewende insbesondere für WEGs vereinfachen
Nach den aktuellen Plänen der Ampel-Koalition soll der Heizungstausch für selbstnutzende und vermietende Wohnungseigentümer unterschiedlich gefördert werden. Darauf wies heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Um die ohnehin komplizierte Umsetzung der Wärmewende in Eigentümergemeinschaften nicht weiter zu erschweren, sollten Vermieter neben der Grundförderung auch den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten können“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute. Aktuell sind diese Förderboni nur für Selbstnutzer vorgesehen.
Nach Angaben des Verbandes kann der Unterschied bei den Fördermitteln für eine kleine Eigentümergemeinschaft mit sechs Wohneinheiten mehr als 100 Prozent betragen. Sind alle Wohnungen selbstgenutzt, soll es künftig deutlich mehr Fördergeld geben, als wenn die Wohnungen vollständig oder überwiegend vermietet sind. „Es kann nicht sein, dass zwei identische Häuser vollkommen unterschiedlich beim Heizungstausch gefördert werden. Für den Klimaschutz sollte es unerheblich sein, ob eine Wohnung selbstgenutzt oder vermietet ist“, betonte Warnecke.
Freigrenze für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Haus & Grund begrüßt Vorschlag des Bundesfinanzministers
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute den Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner, wonach Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abzüglich Werbungskosten unter 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben sollen. „Das ist endlich ein Vorschlag, der für viele private Kleinvermieter eine echte Entlastung von Bürokratie darstellt“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er schlug zudem vor, in zwei Jahren zu prüfen, ob die Freigrenze auf 1.500 Euro angehoben werden könne. Die geplante Regelung ist Teil des Referentenentwurfs eines Wachstumschancengesetzes.
Wichtig sei, dass Vermieter auf Antrag weiterhin eine Steuerklärung für die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgeben können, wenn die Vermietung zu Verlusten führt. Dies treffe nach der jüngsten Vermieterbefragung des Verbandes auf 37,5 Prozent aller privaten Kleinvermieter zu.
Haus & Grund weist darauf hin, dass zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Sie kümmern sich um diese Mietverhältnisse als Rentner oder neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit. „In den letzten Jahren wurde das Miet- und Steuerrecht immer komplizierter. Viele Vermieter blicken hier schlicht nicht mehr durch. Umso wichtiger ist dieses Signal. Vergleichbare Entlastungen müssen im Mietrecht folgen“, forderte Warnecke.
Neue Heizung: Haus & Grund fordert volle Förderung auch für Vermieter
Probleme in Eigentümergemeinschaften vorprogrammiert
„Das neue Fördermodell für den Einbau einer neuen, klimaneutralen Heizung muss in vollem Umfang auch privaten Vermietern offenstehen!“, forderte heute Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. Vermieter von wesentlichen Förderungen auszuschließen, würde die Kosten des Wohnens für Mieter unweigerlich erhöhen.
Warnecke wies zudem darauf hin, dass bei einem Ausschluss Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei einem Heizungswechsel ungleich behandelt würden. „Es kann nicht sein, dass der Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung mehr Förderung bekommt als der Eigentümer der benachbarten vermieteten Wohnung. So eine Ungleichbehandlung würde zu Chaos in Eigentümergemeinschaften führen“, sagte der Verbandschef.
Nach den nun bekannt gewordenen Plänen der Ampel-Koalition soll es für eine neue Heizung eine 30-prozentige Grundförderung geben – für alle selbstnutzenden und vermietenden Eigentümer. Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent sollen aber nur selbstnutzende Eigentümer erhalten. „Das würde die Heizwende unnötig verlangsamen und Mieter benachteiligen“, betonte Warnecke.
Klimaschutz mit Augenmaß – Ampel schwenkt um
Mehr Optionen und mehr Zeit für Eigentümer beim Heizungstausch
„Die kritische Debatte über den ersten Entwurf des Heizungsgesetzes aus dem Habeck-Ministerium hat sich gelohnt.“ So kommentiert Kai Warnecke, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, den nun von den Ampel-Fraktionen geänderten Gesetzentwurf. Für die Eigentümer bedeute dies, dass sie nicht mehr zum Einbau einer Wärmepumpe gezwungen würden. Nun stünden realistisch einige weitere Optionen zur Verfügung, wie etwa der Einbau einer Gas- oder Ölheizung, die mit Bio-Brennstoffen betrieben werden können. „Damit schwenkt die Ampel ein gutes Stück Richtung Machbarkeit und Bezahlbarkeit um“, unterstrich Warnecke.
Auf den letzten Metern seien auch für private Vermieter Hürden beseitigt worden. So werde es künftig für den Heizungsaustausch eine zusätzliche Modernisierungsumlage geben. Diese biete insbesondere für Kleinvermieter eine Möglichkeit, die Investition in eine neue Heizung zu refinanzieren, bevor die Anlage wieder erneuert werden müsse. „Diese Ergänzung wird allerdings nur dauerhaft in der Praxis relevant sein können, wenn die sehr niedrig angesetzte Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat an die Preisentwicklung angepasst wird“, merkte Warnecke an. Er wies zudem darauf hin, dass Vermieter nun nicht – wie ursprünglich geplant – bei anderen Öko-Heizungen einen Teil der Betriebskosten selber tragen müssen. Nach Einschätzung des Eigentümerverbandes wäre das für Kleinvermieter nicht tragbar gewesen.
„Die ganze Debatte hätte sich die Ampel-Koalition ersparen können, würden zwei der drei Partner nicht der Wirksamkeit des CO2-Zertifikatehandels dermaßen misstrauen. Kombiniert mit einer Rückgabe der Einnahmen daraus in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes wäre dies die effizientere und zielgenauere Lösung“, erläuterte Warnecke und verwies auf Empfehlungen zahlreicher Wirtschaftsexperten weltweit. Ordnungsrecht hingegen sei die teurere und mit Blick auf die Klimaziele unsicherere Variante. Zudem verschleiere die Ge- und Verbotspolitik der Regierung die wahren Kosten der Heizwende.
Heizungsgesetz: Energiewende für private Vermieter wird beendet
Kappungsgrenze bei neuer Modernisierungsumlage nicht tragbar
„Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die bekannt gewordenen Pläne der Ampel-Koalition. Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Cent könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen. Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln.
Als unzureichend wertete der Verbandschef den Ansatz, technische Wahlfreiheit zu gewähren, ohne eine beschleunigte Planung der Städte und Gemeinden festzuschreiben. „Wer eine neue Heizung einbaut, kann dies bis 2045 nicht ein zweites Mal und muss daher heute wissen, welche Energie er erhält!“ Die gesetzliche Technologieoffenheit sei ohne dieses Wissen in der Praxis wertlos.
Als kleinen Lichtblick bezeichnete er die geplante Förderung. Warnecke wiederholte seine Kritik an der in jedem Detail regulierten Energiewende und sagte, ein europäischer CO2-Emissionshandel, ein weitgehender Verzicht auf Ordnungsrecht sowie die Rückgabe der CO2-Einnahmen über ein Pro-Kopf-Klimageld wäre nach wie vor die bessere Lösung für die jetzige und für kommende Generationen.
Abwasserkosten: In Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach
Haus & Grund legt Kostenvergleich der 100 größten Städte vor
Die jährliche Belastung von Verbrauchern mit Kosten für die Entsorgung ihres Abwassers variieren je nach Wohnort um über 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. „Die Abwassergebühren können nicht in jeder Stadt gleich hoch sein. Aber 300 Prozent Unterschied sind nicht hinnehmbar. Da müssen die Versorger und die Städte ran, denn jeder Euro Entlastung ist wichtig“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke bei der heutigen Präsentation der Studie in Berlin.
Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245 Euro im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach fast 1000 Euro sind. 65 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 34 Städten sind sie gesunken. Einzig in Ludwigsburg gab es keine Veränderung.
Der Eigentümerverband appellierte an die Kommunen, die Gründe für die enormen Unterschiede und die zum Teil sehr hohen Kosten zu analysieren und transparent darzulegen. Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. „Die häufig vorgetragenen Strukturunterschiede allein sind keine ausreichende Erklärung für die enormen Preisdifferenzen. Dieses Ranking soll ein Anstoß dafür sein, sich mit anderen Städten auszutauschen, voneinander zu lernen, um Kosten zu senken und nicht ständig eigene Besonderheiten zu pflegen und in den Vordergrund zu stellen“, so Warnecke abschließend.
Das Überwinden von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 ist gemeinsames Ziel
Ohne massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen zur Versorgung von
wohnungslosen Menschen mit bezahlbarem Wohnraum und zur Verhinderung von
Wohnungsverlusten wird sich der Zugang zum Wohnungsmarkt für Menschen, die bereits
aktuell ohne Wohnung sind, noch weiter verschlechtern. Darin sind sich der GdW
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund
Deutschland, der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der
Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (BAG-W) einig.
Nach dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung waren am Stichtag 31.01.2022
263.000 Menschen in Deutschland wohnungslos. Die Zahl der Menschen, die im Verlauf des
Jahres wohnungslos werden, dürfte noch höher liegen: Für 2020 hatte die BAG W die
Jahresgesamtzahl auf ca. 420.000 Menschen geschätzt.
Im Rahmen des von der Bundesregierung initiierten Prozesses zur Erarbeitung eines
Nationalen Aktionsplanes zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030
beginnt in Berlin am 19. und 20. Juni 2023 im Rahmen einer Zukunftskonferenz die konkrete
Ausformulierung der Ziele und Maßnahmen. Die Erwartungen an die Bundesregierung sind
hoch. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Verbände auf konkrete Eckpunkte
hin.
Der Handlungsdruck ist enorm
Die Lage auf den Wohnungsmärkten verschärft sich weiter. In Deutschland fehlen mehr als
eine Million bezahlbare Mietwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft weiter
auf jetzt nur noch 1,1 Millionen. Gerade einkommensschwache Haushalte sind von einer
überdurchschnittlichen Wohnkostenbelastung betroffen. Wohnungen in Neubauten werden
ohne Förderung aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen für Menschen mit
geringeren Einkommen nicht bezahlbar sein. Die Anzahl von Menschen in Notunterkünften
steigt. Zudem brauchen viele vor dem Krieg geflüchtete Menschen eine feste Bleibe.
Insbesondere in Zeiten fehlenden Wohnraums gilt: Wer in dieser Situation die Wohnung
verliert, droht für lange Zeit ohne eigene Wohnung zu bleiben.
Das Vermeiden von Wohnungsverlusten ist die beste Hilfe!
Kündigungen und Zwangsräumungen gilt es sowohl aus Sicht der Wohnungsnotfallhilfe als
auch der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft möglichst zu verhindern. Unsere Erfahrungen
zeigen: Die Prävention von Wohnungsverlusten gelingt vor allem dann, wenn viele Akteure –
private Eigentümer, Wohnungswirtschaft, freiverbandliche Wohnungsnotfallhilfe sowie
Kommunen – lokal eng und vertrauensvoll miteinander kooperieren und frühzeitig geeignete
Maßnahmen zur Prävention einleiten können.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ist es aus unserer Sicht wichtig, die aktuellen
Hindernisse im Datenschutzrecht dahingehend handlungsfest und rechtssicher zu gestalten,
dass bei gefährdeten Mietverhältnissen notwendige Informationen frühzeitig(er)
untereinander weitergegeben werden können.
Kooperationen fördern und ausbauen
Kooperationen schaffen Vertrauen zwischen den beteiligten Akteuren. Wir fordern daher,
dass diese Zusammenarbeit, die der Prävention und Wohnraumakquise dient, stärker
unterstützt wird. Aus Sicht privater Eigentümer, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
und der Wohnungsnotfallhilfe sind wohnbegleitende Hilfen, feste Ansprechpartner für die
Wohnungsanbieter und Mietausfallgarantien wichtige Punkte, durch die eine Vermietung von
Wohnungen an wohnungslose Menschen befördert werden kann. Außerdem braucht es ein
Förderprogramm zur Einrichtung von zentralen Fachstellen zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit in den Kommunen unter Beteiligung der Dienste der Freien
Wohlfahrtspflege. Vorbildhaft sind hier z. B. Erfahrungen, die in den letzten Jahren in
Nordrhein-Westfalen mit dem Aktionsprogramm „Endlich ein ZUHAUSE!“ gesammelt
wurden.
Auch bei bereits existierenden Mietschulden müssen Lösungen gefunden werden, um
zuverlässige Mietzahlungen zu sichern und Vermietungshindernisse zu beseitigen. Die
Wohnungsnotfallhilfe hat bereits Vorschläge dazu erarbeitet und vorgelegt.
Wohnraum schaffen – auch für wohnungslose Menschen!
Ist die Wohnung verloren, sind insbesondere Menschen in Wohnungslosigkeit angesichts
der Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt chancenlos. Nur ein ausgeglichenes
Wohnungsangebot, kann Menschen in Wohnlosigkeit neue Chancen am Wohnungsmarkt
bieten. Deshalb bedarf es auch spezieller Förderungen und Akquise von Wohnungen für
wohnungslose Menschen. Dem Auf- und Ausbau von Netzwerken zwischen privaten
Vermietern und / oder Wohnungsunternehmen und Kommunen sowie freien Trägern der
Wohnungsnotfallhilfe kommt dabei eine wichtige Rolle zu.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sogenannte Schlichtwohnungen und Notunterkünfte
zu sanieren, in Sozialwohnungen umzuwandeln und wohnungslose Haushalte somit in den
allgemeinen Sozialwohnungsbestand zu integrieren.
Gemeinsam handeln
Wenn Wohnungslosigkeit bis 2030 in unserem Land überwunden werden soll, drängt die
Zeit. Die Politik ist in der Lage, weitreichende Verbesserungen herbeizuführen. Benötigt wird
eine ressortübergreifende und über alle staatlichen Ebenen hinweg abgestimmte Strategie.
Alle Akteure müssen dabei an einem Strang ziehen. Es gilt, Bewährtes flächendeckend zu
nutzen, erfolgreiche Strukturen auszubauen und Ressourcen bereitzustellen. Vor allem aber
sind mehr bezahlbare Wohnungen gefragt. Die Wohnungsanbieter und die Dienste und
Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe wollen bestehende Kooperationen fortführen und
ausbauen. Dies sollte durch den Nationalen Aktionsplan unbedingt unterstützt werden.
Einigung zu Heizungsgesetz ist positives Signal
Haus & Grund sieht aber noch viele offene Fragen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertete die gestrige Einigung der Ampelkoalition zum Heizungsgesetz als positives Signal. „Eine Kernforderung von uns war und ist, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, bevor Eigentümer zu teuren Heizungseinzellösungen verpflichtet werden dürfen. Das muss nun konsequent auch in kleineren Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner umgesetzt werden“, kommentierte Verbandschef Kai Warnecke. Der ländliche Raum dürfe gegenüber den größeren Städten nicht benachteiligt werden.
Er kritisierte, dass es beim grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes bleiben werde: kleinteilige ordnungsrechtliche Vorgaben. „Wir halten eine reine Orientierung an einem CO2-Preis ohne Ordnungsrecht verbunden mit einem Klimageld nach wie vor für die bessere klima- und sozialpolitische Lösung. Wenigstens das Klimageld muss jetzt endlich kommen!“, forderte Warnecke.
Hinsichtlich der von der Ampelkoalition geplanten Maßnahmen für Mieter und Vermieter sieht Haus & Grund noch viel Klärungsbedarf. „Zwei Drittel der Mietwohnungen werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein, eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich sein“, erklärte Warnecke.
Beim Ausbau der Fernwärme private Eigentümer stärker in den Blick nehmen
Umstieg muss auch für Vermieter finanzierbar sein
„80 Prozent der Wohneinheiten in Deutschland gehören privaten Einzeleigentümern. Es ist daher beim klimaneutralen Aus- und Umbau von Wärmenetzen unerlässlich, die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer in den Blick zu nehmen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den heutigen Fernwärmegipfel im Bundeswirtschaftsministerium. Nicht nur Mieter seien als Verbraucher zu adressieren, sondern im gleichen Maß die privaten Eigentümer.
Warnecke appellierte an den Bundeswirtschaftsminister, für den gesamten Entwicklungsprozess hinreichend Zeit einzuplanen. Die Wärmeplanung und der Ausbau von Wärmenetzen seien so elementar, dass diese Vorrang vor teuren Einzellösungen haben müssten. „Dazu gehört wesentlich auch zu klären, wie ein Umstieg auf Nah- oder Fernwärme für private Kleinvermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften dauerhaft bezahlbar gestaltet werden kann“, unterstrich Warnecke.
Maßgebend sei dabei die Verzahnung der geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Ausbau der klimaneutralen Nah- oder Fernwärme. Zu dem Zeitpunkt, zu dem sich Eigentümer mit dem Austausch ihrer Heizung befassten, müsse klar sein, ob sie sich zukünftig an ein Wärmenetz anschließen könnten.
Heizungsgesetz nicht übers Knie brechen
Haus & Grund: Energiewende praxisnah und verlässlich planen
„Die Ampel-Koalition darf das geplante Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Habeck nicht vor der Sommerpause durchs Parlament peitschen.“ Das forderte heute Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der Beratung der stellvertretenden Vorsitzenden der Regierungsfraktionen. Die Diskussion der vergangenen Wochen habe gezeigt, dass das ganze Vorhaben vielleicht doch noch in vernünftige Bahnen gelenkt werden könne. Diese leichte Beruhigung schlage sich auch im Haus & Grund Wohnklima-Index nieder.
Der Index misst anhand von vier Teilindizes die Stimmung am Wohnungsmarkt. Im Mai hat sich dabei der negative Trend im Gesamtindex fortgesetzt. Einen Hoffnungsschimmer biete jedoch der Teilindex „Zukünftige Einschätzung des Wohnungsmarktes“. Dieser zeige für den Mai eine leicht positive Stimmung an. „Eine breite Diskussion über das Heizungsgesetz und die Hoffnung auf eine grundlegende Überarbeitung sind gut und müssen von der Politik ernst genommen werden. Die Politik darf die Bürgerinnen und Bürger nicht vor unerfüllbare oder unbezahlbare Aufgaben stellen“, unterstrich Warnecke.
Haus & Grund fordert Neustart bei Heizwende-Gesetz
Neue Lösung muss sich an der Praxis ausrichten
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute für einen Neustart bei den gesetzlichen Regelungen der Heizwende aus. „Die Regelungen müssen sich endlich an der Praxis orientieren, sie müssen für alle Eigentümer und Mieter bezahlbar sein und dürfen nicht weiter für Unsicherheit und zahlreichen Fragen bei den Eigentümern führen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Für einen sauberen Gesetzgebungsprozess brauche es vor allem mehr Zeit. So habe das Ministerium zwar eine dreistellige Zahl an Expertengutachten eingesammelt, aber in der Eile wohl kaum hinreichend durcharbeiten und berücksichtigen können. „Bei einem Gesetz, das in das Leben jedes einzelnen Bürgers eingreift, ist schlicht mehr Sorgfalt notwendig“, betonte Warnecke. Genauso müsse ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Dazu gehöre zunächst eine kommunale Wärmeplanung, dann für jeden Eigentümer ein individueller Sanierungsfahrplan und anschließend könne überhaupt erst über eine neue Heizung entschieden werden.
Im Zeichen der Heizwende: 137. Haus & Grund-Verbandstag in Berlin
Bundesjustizminister Buschmann zu Gast
„Die von Minister Habeck geplante Heizwende und die europäischen Mindestenergiestandards für Gebäude werden die private Altersvorsorge von Millionen Hauseigentümern zerstören.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute bei der Eröffnung des diesjährigen Verbandstages in Berlin. Er dankte dem anwesenden Bundesjustizminister für seine Ankündigung, die Pläne stoppen zu wollen. Buschmann hatte diese als Kostenhammer und schwer zu rechtfertigenden Eingriff in die Eigentumsrechte bezeichnet.
Die Frage, ob der Klimaschutz das Wohnen unbezahlbar mache, diskutierte der Verband mit Parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesbauministerium, Sören Bartol (SPD), sowie den Abgeordneten Julia Klöckner (CDU), Christina-Johanne Schröder (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lukas Köhler (FDP). Warnecke betonte dabei, dass das Ob der Energiewende nicht in Zweifel gezogen werden dürfe, ab das Wie neu debattiert werden müsse. Die aktuellen Pläne seien nicht zu finanzieren und gänzlich praxisfern. Die Bundesregierung müsse erst die Grundlagen wie eine kommunale Wärmeplanung und individuelle Sanierungsfahrpläne auf den Weg bringen, bevor die Eigentümer handeln könnten.
In einem weiteren Forum diskutierte Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek mit den Bundestagabgeordneten Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen), Zanda Martens (SPD), Thorsten Lieb (FDP) und Jan-Marco Luczak (CDU) den mietrechtlichen Kurs der Ampel-Koalition. Blazek betonte, dass sämtliche bereits beschlossenen Änderungen wie die CO2-Kostenteilung als auch geplante Vorhaben wie Verschärfungen bei der Kappungsgrenze und die Einführung einer Teilwarmmiete die privaten Kleinvermieter weiter aus dem Markt drängen würden. Wer eine Entspannung auf dem Mietwohnungsmarkt anstrebe, müsse jedoch gerade die Privaten ermuntern, Wohnraum anzubieten.
Haus & Grund Wohnklima-Index: Deutlicher Rückgang im April
Mieter und Vermieter sehr besorgt wegen Heizungsverbots
„Das von Wirtschaftsminister Habeck geplante kurzfristige Verbot neuer Gas- und Ölheizungen bereitet privaten Vermietern und Mietern große Sorgen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute die aktuelle Entwicklung des Haus & Grund Wohnklima-Index. Nach einer leicht positiven Entwicklung zum Jahresbeginn zeichne sich aktuell eine deutliche Trendwende ab. Sowohl Vermieter als auch Mieter schätzen die Lage am Wohnungsmarkt negativer ein.
Der Wohnklima-Index ist mit -0,7 Prozentpunkten zum Vormonat und -1,9 Prozentpunkten zum Vorjahresmonat deutlich gefallen. „Alle Teilindizes entwickeln sich negativ. Durch die Heizkostenbelastung schätzen Mieter die Lage am Wohnungsmarkt schlechter ein“, erläuterte Warnecke. Hierbei spielten neben den hohen Energiekosten vor allem die hastig und mangelhaft eingeleitete Heizwende eine wesentliche Rolle.
Details zum Wohnklima-Index: https://www.hausundgrund.de/der-wohnklimaindex
Musterklagen zur Grundsteuer kommen
Das Bundesmodell ist verfassungswidrig!
Prof. Dr. Gregor Kirchhof präsentiert Gutachten für Bund der Steuerzahler und Haus & Grund / Verbände konkretisieren ihre gemeinsamen Musterprozesse
Das Grundsteuergesetz des Bundes ist verfassungswidrig! Zu diesem Ergebnis kommt das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, das der Verfassungsrechtler im Auftrag des Bundes der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland angefertigt hat. Das 73-seitige Papier des Jura-Professors von der Universität Augsburg dient nun als Grundlage für die anvisierten Musterklagen der beiden Verbände gegen das Bundesmodell, das in elf Ländern gilt. Bei der Vorstellung des Gutachtens in Berlin verwiesen BdSt-Präsident Reiner Holznagel und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai H. Warnecke auf derzeit sechs geplante Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und zwei in Nordrhein-Westfalen. „Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt“, begründet Holznagel das juristische Engagement. Dr. Warnecke fasst zusammen: „Zu kompliziert, intransparent und ungerecht!“
Die Dringlichkeit liegt auf der Hand: Laut Gutachten bestehen bereits Probleme, wie der Bund seine Gesetzgebungskompetenz genutzt hat! Der Bund ging von Kompetenzschranken aus, die nach der Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Daher hätte er nicht so stark an seinem alten Grundsteuergesetz festhalten dürfen. „Ein erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler“, betont Prof. Dr. Kirchhof. Im Klartext: Das neue Grundsteuergesetz des Bundes ist nicht neu genug!
5 entscheidende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit:
Auszüge aus dem Gutachten zum Bundesmodell
1. Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer
Fakt: Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer an dem Wert von Grund und Boden. Damit greift das Bundesmodell strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein.
Kritik: Der Bund schafft kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer, obwohl das Bundesverfassungsgericht ein solches System ausdrücklich verlangt hat. Und: Wenn der Bund die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit an möglichen Verkaufserlösen ausrichtet, rückt er die Steuerbemessung in die Nähe der Einkommensteuer, obwohl sich die Einkommen- und die Grundsteuer – von der Verfassung her – unterscheiden müssen.
2. Bodenrichtwerte sind nicht vergleichbar
Fakt: Die Bodenrichtwerte sind wenig vergleichbar. Beispiel Berlin: Die begehrte Wohnlage Wannsee hatte zum 1. Januar 2022 einen Bodenrichtwert von 1.500. In der weniger attraktiven Lage Neukölln ist der Wert gut doppelt so hoch: 3.200!
Kritik: Die Bodenrichtwerte weisen „systematische Bewertungslücken“ auf. Die strikte Anwendung der Bodenrichtwerte stellt einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes dar.
3. Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz
Fakt: Das Bundesmodell greift auf sehr viele Parameter zurück: Im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäude-Art, Wohnflächen, Baujahr, Mietniveau-Stufen (und Abschläge hiervon), Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden.
Kritik: Der Bund hat eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massen-Verfahren nur schwer anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln (Brutto-Grundfläche), andere genutzte Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig (pauschale Nettokaltmieten, Bodenwert). Fazit: Das Recht ist nun deshalb so kompliziert, weil der Bund Kompetenzschranken eingehalten hat, die nach der Verfassungsreform im Jahr 2019 nicht mehr bestanden. Somit belastet das Bundesrecht die vielen Grundsteuerpflichtigen – ohne Grund – mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten. Damit werden die Grundrechte verletzt!
4. Individuelle Umstände werden nicht berücksichtigt
Fakt: Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel oder ein besonders guter Erhaltungszustand: Solche „individuellen öffentlich-rechtlichen Merkmale“ sowie „individuellen privatrechtlichen Vereinbarungen und Belastungen“ werden bei der Bewertung der Grundstücke nicht berücksichtigt. Damit werden maßgebliche Parameter gleichheitswidrig außer Acht gelassen.
Kritik: Der grundlegende Fehler des Bundesmodells liegt darin, den Grund der Belastung nicht erkennbar zu regeln und zu versuchen, den Wert von Grund und Boden grob zu ermitteln. Doch Immobilienwerte müssen entweder anhand zahlreicher Kriterien genau bewertet oder in einfachen, gleichheitsgerechten Pauschalierungen steuerlich bemessen werden. Das Bundesgesetz wählt aber einen verfassungswidrigen Mittelweg.
5. Steuerlast steht noch gar nicht fest
Fakt: Wie sehr die Grundstückseigentümer tatsächlich belastet werden, steht erst dann fest, wenn die Gemeinden über die Hebesätze entschieden haben. Dann werden die meisten Grundlagen-Bescheide aber schon bestandskräftig sein.
Kritik: Es droht eine Rechtsschutzlücke! Dennoch ist schon jetzt klar: Die Bewertung nach dem Bundesmodell verursacht strukturell eine mehr als doppelt so hohe finanzielle Belastung der Betroffenen im Vergleich zu den einfacheren Modellen in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.
Dem Appell des Gutachtens schließen sich der Bund der Steuerzahler Deutschland sowie Haus & Grund Deutschland an:
Insgesamt geht das Grundsteuergesetz des Bundes in zehn Schritten einen steuerlichen Sonderweg, der das Grundgesetz verletzt. Die elf Bundesländer, die das verfassungswidrige Bundesgesetz anwenden, müssen jetzt die Zeit bis zum Jahr 2025, in dem die neue Grundsteuer zum ersten Mal erhoben wird, nutzen: Es braucht verfassungskonforme Grundsteuergesetze, um eine Fülle an verfassungswidrigen Steuereingriffen zu verhindern und die Finanzen der Gemeinden, die die Grundsteuereinnahmen erhalten, zu sichern!
Die Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Ländern Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet.
Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz würde durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt. Alle Betroffenen würden deutlich entlastet – die Finanzverwaltung, die Gerichte, die Steuerberater und die Steuerzahler.
Das verfassungsrechtliche Kurzgutachten „Verletzt das Grundsteuergesetz des Bundes das Grundgesetz?“ von Prof. Dr. Gregor Kirchhof können Medienschaffende unter presse@hausundgrund.de kostenfrei anfordern.
GEG: Auch nach Koalitionseinigung nicht praxistauglich
Verbot von Öl- und Gasheizungen weiterhin vorgesehen
Mit dem heute vorgestellten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden. Die Nutzung von Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer finanziell hart treffen. Die angekündigte Technologieoffenheit bleibt nur Theorie. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe. Für ältere Gebäude sei überdies nur eine sehr teure hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas technisch umsetzbar – eine Förderung sei im GEG nicht vorgesehen, so Haus & Grund. „Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung“, so Haus & Grund Präsident Kai Warnecke.
Die Regelung von Härtefällen ist aus Sicht von Haus & Grund misslungen. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, wieso allein das Alter von 80 Jahren, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, eine Entbindung von der Pflicht begründen soll. Praxisfern sei auch die sogenannte Havarie-Klausel zum Ersatz von kaputten Heizungen. „Es kann nicht sein, dass Eigentümer eine defekte Heizung nicht ersetzen dürfen, wenn ihnen die finanziellen Mittel für die CO2-armen Alternativen fehlen. Der nur vorübergehend zulässige Einbau einer Miet- oder Gebrauchtheizung verteuert das Problem und ist keine Lösung“, so Warnecke.
Haus & Grund fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte Förderung. Den Worten, niemand werde im Stich gelassen, müssen Taten folgen. Außerdem schuldet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern jetzt das sofortige Ende des CO2-Preises. Dieser wurde eingeführt, um zu lenken. „Wenn mit dem GEG die Richtung vorgeschrieben wird, kann der Preis nicht mehr lenken. Daher hat er seine Legitimation verloren und muss abgeschafft werden“, so der Verbandspräsident.
Wärmewende: Ampel auf dem Weg zu wichtigen Korrekturen
Technologieoffenheit und Finanzierbarkeit sind elementar
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte heute die vom Koalitionsausschuss der Ampel-Regierung angekündigten Änderungen am bisherigen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes. „Technologieoffenheit ist bei der Wärmewende elementar und muss mindestens so lange gewährleistet sein bis die Kommunen eine Entscheidung über die Wärme- und Energieversorgung einer jeden Immobilie getroffen haben“, unterstrich Verbandschef Kai Warnecke.
Haus & Grund forderte zudem, dass sich Zeiträume für Außerbetriebnahmen von fossilen Heizungen auch an den technischen Möglichkeiten orientieren müssen und nannte das Beispiel der fehlenden Alternative für Gasetagenheizungen. Zudem müssten Kriterien für Härtefallregelungen neben den persönlichen finanziellen Möglichkeiten auch Erwägungen der Altersgerechtigkeit sowie die Perspektiven der regionalen Entwicklung sein. Mit Blick auf höhere Förderungen für den Heizungstausch forderte Verbandspräsident Warnecke, diese primär in Gestalt einer steuerlichen Absetzbarkeit und in Form von Zuschüssen zu organisieren. Nur so ließen sich alle Eigentümergruppen erreichen, wovon mittelbar auch Mieterinnen und Mieter profitierten.
Energiewende im Gebäudebestand ein Fundament geben
Haus & Grund legt Forderungen vor
„Bei der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung für den Gebäudebereich prallen derzeit politisches Wunschdenken und die Realität arg aufeinander.“ So kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Debatte über das Verbot des Einbaus neuer Öl- und Gasheizungen ab dem kommenden Jahr. Das Ziel eines klimafreundlichen Wohnungsbestandes sei dabei unstrittig. „Die Bundesregierung hat es bisher allerdings versäumt, den Haus- und Wohnungseigentümern Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ganze in der Praxis umgesetzt werden kann“, stellte Warnecke fest.
Er forderte die Bundesregierung auf, spätestens bis 2026 Folgendes zu tun:
• Jeder Eigentümer erhält einen kostenlosen individuellen Sanierungsfahrplan für sein Gebäude.
• Jede Kommune legt einen verbindlichen Wärme- und Energieversorgungsplan vor.
• Die Bundesregierung garantiert gesetzlich den privaten Eigentümern einen langfristig gesicherten Zugang zu Fördermitteln. Dabei muss auch das gefördert werden, was gesetzlich gefordert ist.
• Es stehen geeignete Technologien sowie qualifizierte Fachkräfte in ausreichender Menge zur Verfügung.
• Um die Alterssicherung von Rentnern nicht zu gefährden, wird eine Härtefallklausel eingeführt.
• Ausnahmen gelten dann, wenn technisch keine klimaneutrale Wärmeversorgung möglich ist.
Nur unter diesen Voraussetzungen können die Eigentümer ihre immensen Ausgaben auf dem Weg zur Klimaneutralität vernünftig planen und wird Unsicherheit reduziert. Um bis 2045 Klimaneutralität erreichen zu können, sind aus Sicht von Haus & Grund weitere Schritte und Maßnahmen notwendig:
• Der Gebäudesektor muss 2027 in den sektorübergreifenden europäischen Emissionshandel integriert werden.
• Zeitgleich müssen sämtliche ordnungspolitischen Vorgaben entfallen.
• Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen, neben der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung, anteilig in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden.
• Es muss ein für private Kleinvermieter praktikables und bürokratiearmes Mieterstrommodell auf den Weg gebracht werden.
Klimaschutzgesetz: Haus & Grund fordert Kurswechsel
CO2-Emissionshandel und Klimageld in den Vordergrund rücken
Vor dem Hintergrund der heute vorgelegten Emissionszahlen für die einzelnen Wirtschaftssektoren forderte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland eine Abschaffung der jährlichen Sektorziele und eine Neuausrichtung des Klimaschutzgesetzes. „Mittlerweile müsste jedem klar sein, dass wir mit dem technokratischen Klein-Klein nicht vorankommen“, stellte Verbandschef Kai Warnecke fest. Er plädiert dafür, den Gebäudesektor möglichst zügig in den europäischen Emissionshandel zu integrieren und europaweit verlässlich CO2-Reduktionsziele festzulegen. Um Gebäudesanierungen voranzutreiben, müssen die Einnahmen aus dem Emissionshandel für die Gebäudesanierung verwendet werden. Diese Förderung muss durch einen gesetzlichen Anspruch für Eigentümer verbrieft werden. Flankierend dazu bedarf es eines Pro-Kopf-Klimageldes, um die Bürgerinnen und Bürger bei den CO2-Preisen zu entlasten.
Warnecke kritisierte, dass der derzeitige Instrumentenmix kontraproduktiv sei und zeige, dass es im Wirtschaftsministerium an einem ordnungspolitischen Kompass fehle. „Es macht schlicht keinen Sinn, einen Preis für CO2 einzuführen und weiterhin an detaillierten verpflichtenden Vorgaben festzuhalten, wann wie welche Maßnahmen von jedem einzelnen Bürger umzusetzen sind. Das ist Abkassieren und Bevormunden aus einem Guss – aber kein wirksamer Klimaschutz“, resümierte Warnecke.
EU-Parlament setzt Mindest-Energiestandards für Gebäude fest
Haus & Grund sieht die Bezahlbarkeit des Wohnens gefährdet
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie wird weitreichende Folgen in Deutschland haben und Wohnen erheblich verteuern. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland anlässlich der heutigen Abstimmung im EU-Parlament hin. „In den kommenden zehn Jahren müssen etwa ein Drittel aller Wohngebäude in Deutschland energetisch deutlich verbessert werden. Das betrifft vor allem die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern“, erläuterte Verbandschef Kai Warnecke heute in Berlin. Es werde viele Eigentümer geben, die das nicht stemmen können. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen ist bei älteren Gebäuden mit Sanierungskosten in sechsstelliger Höhe zu rechnen. „Die Altersvorsorge von Millionen Bürgerinnen und Bürger wurde vernichtet“, befürchtet Warnecke.
Die neugefasste Richtlinie wird auch Auswirkungen auf Neubauten haben. So sollen alle neuen Gebäude ab 2028 Null-Emissions-Gebäude sein. Das bedeutet, dass sie nicht nur eine hohe Energieeffizienz aufweisen müssen, sondern auch hohe Anforderungen an eine klimaneutrale Energieversorgung erfüllen müssen. „Das wird dem Neubau den nächsten Rückschlag geben und viele Träume von den eigenen vier Wänden platzen lassen“, so Warneckes Fazit.
Hintergrund: Das Ziel der EU ist, dass jedes einzelne Gebäude bis 2050 klimaneutral sein soll. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz aus dem Verkehr zu ziehen, indem auf EU-Ebene sogenannte Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) festlegt wurden. Diese MEPS basieren auf einem neu skalierten Schema für Energieausweise, bei dem – jedenfalls nach den Vorstellungen der EU-Kommission – die schlechtesten 15 Prozent jedes nationalen Gebäudebestands als Klasse G klassifiziert werden, während die Klasse A für Null-Emissions-Gebäude reserviert wird. Das Parlament hat mit seinem heutigen Beschluss gefordert, dass alle Gebäude in Europa bis 2033 mindestens die Klasse D erreichen sollen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch in nationales Recht umsetzen und über etwaige Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben entscheiden.
Pläne von Habeck für Heizungsaustausch praxisfern
Haus & Grund: Bundeskanzler muss eingreifen
Nach einem heute bekannt gewordenen Gesetzentwurf aus dem Klimaschutzministerium von Robert Habeck sollen auf Immobilieneigentümer in den kommenden Jahren immense Kosten zukommen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Nachdem Minister Habeck bei seinem Entwurf einzig den Klimaschutz im Blick gehabt habe, sei es nun Aufgabe der restlichen Bundesregierung, die praktischen Auswirkungen auf die Bürger zu berücksichtigen. „Bundeskanzler Scholz muss nun dafür sorgen, dass die Energiewende im Gebäudebestand die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert. Ansonsten enden Habecks Pläne in einem Desaster“, sagte Warnecke.
EU-Parlament will Mindestenergiestandards für Gebäude
Haus & Grund hält den Zertifikatehandel für geeigneteres Mittel
Das EU-Parlament hat sich nach langen Verhandlungen darauf geeinigt, energetische Mindeststandards für Gebäude einzuführen. „Damit wird der planwirtschaftliche und für alle ungeheuer teure und ineffiziente Weg Richtung Klimaneutralität zementiert“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Abstimmung im federführenden Industrieausschuss des Parlaments.
Er verwies gleichzeitig auf ein wesentlich geeigneteres Instrument: Nach Auffassung des Verbandes sollte der Gebäudesektor möglichst schnell in den europäischen Handel mit CO2-Emissionszertifikaten integriert werden. Dies sei ein kosteneffizientes Mittel, mit dem die Klimaziele punktgenau erreicht werden könnten. „Die Einnahmen aus dem Zertifikatehandel müssen dann auch in Form eines Klimageldes an die Bürger zurückgegeben werden. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass die EU mit dem bestehenden Emissionshandel ein funktionierendes System in den Händen hält und es nicht konsequent nutzt“, kritisierte Warnecke.
Die EU plant mit einer Reform der Gebäuderichtlinie Zeitpunkte festzulegen, bis zu dem Wohn- und Nichtwohngebäude bestimmte Energiestandards erreichen sollen. Bis 2050 sollen schließlich alle Gebäude klimaneutral sein. Weitere Details und auch mögliche Sanktionen für Eigentümer, die die Ziele nicht rechtzeitig erreichen, werden dann im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht diskutiert.
Grundsteuerwert: Bescheide vorläufig erlassen!
Verbände-Allianz fordert Sicherheit und Entlastung
Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes sollten unbedingt vorläufig erlassen werden! Dies fordert eine Verbände-Allianz aus dem Bund der Steuerzahler (BdSt), der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und Haus & Grund Deutschland. Denn schon jetzt sind etliche Einsprüche und Klagen anhängig, die sich – aufgrund verfassungsrecht-licher Bedenken – erneut gegen die Berechnungsmethoden der neuen Grundsteuer richten. Erklärtes Ziel der Verbände-Allianz ist es deshalb, eine Einspruchswelle zu verhindern und somit allen Eigentü-mern Sicherheit zu verschaffen sowie die Finanzverwaltung und Steuerberater zu entlasten.
Wenn die gerichtliche Klärung nämlich die Verfassungswidrigkeit jetzt geltender Bewertungsregeln ergibt, könnte diese für alle Bescheide gelten und nicht nur für solche Eigentümer, die ihre Bescheide mittels Einspruchs bereits angefochten haben. Deshalb appellieren BdSt-Präsident Reiner Holznagel, DSTG-Vorsitzender Florian Köbler, DStV-Präsident Torsten Lüth und Haus & Grund-Präsident Dr. Kai Warnecke an die Bundesländer, eine vorläufige Festsetzung rasch zu beschließen.
Musterklagen gegen die neue Grundsteuer
Tatsächlich gehen derzeit in fast allen Finanzämtern zahlreiche Einsprüche gegen die Feststellungen des Grundsteuerwertes ein. Grund: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken im Rahmen der Grundsteuerreform! Demnach sind viele Eigentümer verunsichert, ob die Bewertung richtig ist oder nicht. Deshalb laufen bereits Musterverfahren zur ge-richtlichen Klärung: Neben dem Verfahren des BdSt Baden-Württemberg und Haus & Grund Baden-Württemberg im Bundesland selbst, werden der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell starten, das in elf Ländern gilt. Die Urteile werden erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.
Bis dahin werden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater aber mit Einsprüchen und deren Bearbei-tungen belastet. Dabei sind sowohl die Finanzverwaltung als auch die Steuerberaterinnen und Steuer-berater wegen der Grundsteuerreform und den Entlastungspaketen der Bundesregierung schon jetzt am Limit. Vor diesem Hintergrund ist zum Beispiel zu befürchten, dass sich die Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen verlängern und die Steuerpflichtigen demnach länger auf deren Steuererstattung warten müssen.
Zum Hintergrund
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Berechnung der Grund-steuer für verfassungswidrig erklärt. Anschließend wurden neue Regelungen geschaffen, die nun zü-gig umgesetzt werden müssen. Der Abgabetermin für die Grundsteuererklärungen ist der 31. Januar 2023.
Erwerb von Wohneigentum erleichtern
Haus & Grund fordert Maßnahmenpaket
Die derzeitigen ökonomischen, aber auch politischen Rahmenbedingungen machen nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland den Eigentumserwerb zu einem Traum, der für viele Haushalte niemals in Erfüllung gehen wird. Daher forderte Verbandspräsident Kai Warnecke heute anlässlich einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag: „Die Eigentumsbildung muss endlich wieder ein zentrales Ziel staatlichen Handelns werden.“ Er beklagte das Förder-Chaos bei der Eigentums- und Neubauförderung, unwirtschaftliche energetische Standards mit zweifelhaftem Nutzen für den Klimaschutz, hohe Grunderwerbs- und Erbschaftsteuern sowie vielerorts zu wenig Bauland. Hinzu kämen hohe Energie- und Baupreise sowie anziehende Zinsen.
Um den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:
• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie
• einheitlicher Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent
• eigenkapitalersetzende Darlehen durch die KfW
• Abkehr der ausschließlichen Neubauförderung von Effizienzhaus-40-Standards
• Schaffung einer soliden und langfristen Förderkulisse zur energetischen Modernisierung von Bestandsimmobilien, die sich ausschließlich an private Eigentümer richtet („Jung kauft alt“)
• auskömmliche Ausstattung des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Fördervolumen von mindestens 150 Millionen Euro jährlich
• der Staat muss das fördern, was er gesetzlich fordert
• Regulierungsmoratorium für die kommenden fünf Jahre
• Wenn dringend benötigtes Bauland fehlt, müssen Kommunen zur Bereitstellung von Bauland verpflichtet werden können. Um diese Pflicht durchsetzen zu können, bedarf es eines Verbandsklagerechts.
Hintergrund: Wohneigentum spielt für die Wohnraumversorgung breiter Bevölkerungsschichten eine zentrale Rolle – ganz gleich, ob es selbst genutzt oder auch privat vermietet wird. Die Wohnungsbestände von Privatpersonen sind die wesentliche Säule des deutschen Wohnungsmarktes. Gut 80 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland ist privates Eigentum. Zwei Drittel aller Mietwohnungen gehören vermietenden Privatpersonen; 45 Prozent aller Haushalte leben in ihren eigenen vier Wänden. So sorgen selbstnutzende und vermietenden Privatpersonen seit vielen Jahrzehnten für einen stabilen und funktionierenden Wohnungsmarkt. Indem diese Personen die Wohnraumversorgung für sich und ihre Mitbürger tagtäglich stemmen, verbinden sie wirtschaftliches und soziales Handeln auf besondere Art und Weise. Wer Eigentum bildet, schafft die nachhaltigste und sicherste Form der Altersvorsorge und entlastet sich, seine Familie und den Staat. Die privaten Bauherren und Erwerber sind darüber hinaus ein unverzichtbarer Baustein zum Erreichen der Wohnungsbauzahlen der Bundesregierung.
Mieten 2022 real gesunken
Haus & Grund: Weitere mietrechtliche Eingriffe überflüssig
Die Nettokaltmieten sind im vergangenen Jahr real um 6,1 Prozent gesunken. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Verweis auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes hin. „Deutlicher können die Hinweise nicht sein, dass die von der Ampel-Koalition geplanten Mietrechtsänderungen überflüssig sind“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Arbeit darauf zu konzentrieren, dass hinreichend bezahlbare Energie vorhanden sei und mehr Wohnungen gebaut würden.
Warnecke wies darauf hin, dass die Herausforderungen für die Wohnungspolitik vielfältig seien. So dürfe sich die Energiepolitik für den Gebäudebestand nicht in immer höheren Anforderungen und kürzeren Fristen erschöpfen. Er forderte zudem endlich ein Klimageld einzuführen und auch die Sanierungsmaßnahmen zu fördern, die gesetzlich gefordert seien.
Studie: Mieten sind zwischen 2015 und 2021 bezahlbarer geworden
In allen Großstädten sind die Löhne schneller gestiegen als die Mieten
Für die Bezieher von Lohneinkommen ist das Mieten einer Wohnung in fast jeder Region Deutschlands seit 2015 bezahlbarer geworden. Das geht aus einer Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind die Löhne im Betrachtungszeitraum durchschnittlich um 14,2 Prozent gestiegen, die Bestandsmieten jedoch nur um 7,3 und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent. „Das gleiche Bild zeigt sich auch auf Kreisebene: Nur in 6 von 400 Kreisen sind die Bestandsmieten stärker gestiegen als die Löhne, bei den Neuvertragsmieten gilt dies in 49 Kreisen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Durchweg bezahlbarer sind die Mieten in allen sieben deutschen Großstädten geworden.
Aus Sicht des Verbandes ist für einen Großteil der privaten Haushalte die Bezahlbarkeit des Mietens gesichert. „Damit sind die Probleme auf dem Wohnungsmarkt jedoch nicht gelöst“, betonte Warnecke. Die hohe Wohnkostenbelastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen sei seit jeher ein soziales Problem, das jedoch nicht erst mit den hohen Mietsteigerungen der vergangenen Jahre entstanden sei. „Die steigenden Mieten resultieren allein aus einem Mangel an Wohnungen und den hohen Kosten energetischer Sanierungen. Die Ampel-Koalition muss jetzt alles tun, damit schnell ausreichend neue Wohnungen gebaut und bestehende günstiger saniert werden können. Zudem muss sie dafür sorgen, dass in Zukunft kein Bezahlbarkeitsproblem entsteht“, forderte Haus & Grund-Chef Warnecke.
Konkret schlägt Haus & Grund folgende Maßnahmen vor:
• Fördern, was gesetzlich bei Neubau und Sanierung gefordert ist
• Sanierungsförderung auf 25 Mrd. Euro pro Jahr aufstocken und verstetigen
• Eigene Förderbereiche für private Eigentümer
• Baulandplanungspflicht für Kommunen einführen
• 65 %-Erneuerbare-Energie-Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen verschieben
• Mietpreisbremse nicht verlängern
• CO2-Bepreisung beim Heizen aussetzen
• Grundsteueraufkommen beim Wert von 2015 vorübergehend deckeln
Zukunft der Innenstädte: Kleinteiligkeit statt einseitiger Abhängigkeit
Studie zeigt wie Zentren attraktiver werden
„Die in die Herzen unserer Innenstädte implantierten Einkaufszentren und Kaufhausstandorte zeigen sich heute bereits vielerorts als städtebaulicher Misserfolg. Kommt nun auch noch ein ökonomischer Misserfolg dieser Standorte hinzu, drohen unsere Innenstädte zu kollabieren.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute mit Blick auf die aktuelle Debatte zur Zukunft der Standorte der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof.
Aus Eigentümerperspektive nutze ein Festhalten an innerstädtischen Großstandorten nichts. Scheitern diese Großkonzepte, seien sie ein doppeltes Problem: Der Frequenzbringer fällt weg und Leerstand mit all seinen Folgen droht. Haus & Grund fordert daher nicht nur eine kleinteilige und vielfältige Nachnutzung ehemaliger Kaufhausstandorte, sondern dass diese auch auf kleinteilige Eigentümerstrukturen zurückgeführt werden. Hier seien vor allem die Kommunen gefragt, das Thema anzupacken und lokale Interessengruppen der Innenstadt frühzeitig einzubinden.
Dass die Innenstädte in Deutschland auch nach der Corona-Pandemie für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv sein können, zeigt die aktuelle Deutschland-Studie Innenstadt, an deren Entstehung Haus & Grund Deutschland beteiligt war. Dies gelinge, wenn sich die Städte rechtzeitig auf die gewandelten Bedürfnisse der Menschen einstellten. Die Menschen wünschten sich mehr Angebote jenseits der althergebrachten Einkaufsmöglichkeiten. „Konsumschlachten sind passé. Das Augenmerk der Innenstadtbesucher liegt auf attraktiven Städtebau wie beispielsweise mehr Grünflächen. Darauf müssen sich Verwaltung, Handel und Gastronomie einstellen“, fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Erkenntnisse der Studie zusammen.
Download der Studie
Trotz Energiepreisbremsen: Verbraucher müssen mit höheren Kosten rechnen
Rechtzeitig über staatliche Unterstützungen informieren
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die heute vom Bundestag beschlossenen Preisbremsen für Gas und Strom. Gleichzeitig riet er Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich dennoch auf hohe Kosten vorzubereiten. „Die Abrechnungen für 2022 werden bei vielen Eigenheimern und Mietern für böse Überraschungen sorgen. Der vier- bis fünffache Einfuhrpreis beim Gas wird zwangsläufig zu einer deutlichen Preiserhöhung führen. „Daran ändert auch der eingesparte Dezember-Abschlag nichts“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.
In 2023 wirkten dann zwar die Preisbremsen, diese verhinderten jedoch nicht, dass sich die Energiepreise verdoppeln werden. „Jeder Haushalt ist und bleibt aufgefordert, Energie einzusparen“, riet Warnecke. Verbrauchern, die die hohen Energiekosten nicht tragen könnten, empfahl er, sich rechtzeitig Rat zu holen und gegebenenfalls Wohngeld zu beantragen. Dieses werde nicht nur an einkommensschwache Mieter gezahlt, sondern ebenso an selbstnutzende Eigentümer, die ihre Wohnkosten nicht mehr alleine tragen können.
An die Bundesregierung richtete Haus & Grund den Appell, sämtliche Bemühungen zu verstärken, das in Deutschland zur Verfügung stehende Gasangebot zu erhöhen. Nur dies würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen. Ebenso gelte es, für ein ganzjährig stabiles Stromangebot zu sorgen.
Eigenheime werden überwiegend aus dem Bestand erworben
Haus & Grund fordert mehr Wumms bei Wohneigentumsförderung
„Das von Bundesbauministerin Geywitz geforderte Umdenken beim Eigenheim findet längst statt.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke den Appell der Ministerin, weniger neu zu bauen und bestehende Gebäude zu sanieren. „Wie Geywitz‘ eigene Behörde, das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, unlängst mitteilte, wird Wohneigentum zu knapp 80 Prozent aus dem Bestand erworben“, erläuterte Warnecke.
Er wies zudem darauf hin, dass das Einfamilienhaus die beliebteste Wohnform sei. Während die Fertigstellungen in den letzten Jahren konstant blieben, sei die Nachfrage nach Einfamilienhäusern im Bestand massiv gestiegen. Vor diesem Hintergrund erkläre es sich nicht, warum die geplante Wohneigentumsförderung nur auf den Neubau abziele. „Die neue Eigentumsförderung der Bundesbauministerin muss dringend auch den Kauf bestehender Häuser umfassen – und zwar mit deutlich mehr Wumms als bisher vorgesehen“, forderte Warnecke.
Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge
Verband weist auf hohe Belastungen in den kommenden Jahren hin
„Es muss auch in Zukunft möglich sein, eine vermietete oder selbst genutzte Immobilie ohne ein finanzielles Desaster an seine Kinder zu vererben. Deshalb sollten sich die Länder jetzt zügig auf höhere Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verständigen.“ Das forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin mit Blick auf die ab dem neuen Jahr geltenden Bewertungsregeln. Diese führen nach Angaben des Verbandes in weiten Teilen Deutschlands zu Wertsteigerungen von 20 bis 30 Prozent. Die seit 2009 unveränderten Freibeträge müssten erhöht werden, um die rein rechnerisch bedingten Wertsteigerungen wieder aufzufangen.
Haus & Grund wies zudem darauf hin, dass die Energiewende im Gebäudebestand den Eigentümern und ihren Erben finanziell viel abverlangen werde. „Wenn der Staat den Eigentümern kein Geld zum Sanieren und für Modernisierungen lässt, werden zahlreiche Erben verkaufen müssen, um ihrer Steuerpflicht nachkommen zu können. Das Ergebnis wäre eine ärmere Bevölkerung mit noch weniger Vermögen als ohnehin schon“, betonte Warnecke.
Haus & Grund begrüßt Gaspreisbremse
Entlastungen müssen schon im Januar spürbar sein
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Einführung einer Gaspreisbremse. Es sei wichtig, dass allen Haushalten, die mit Gas und Fernwärme versorgt werden, in dieser Krisensituation geholfen werde. „Das jetzt vorgesehene Ausweiten der Preisbremse auf die heizintensiven Monate Januar und Februar ist notwendig und richtig, um den Bürgerinnen und Bürgern durch den Winter zu helfen“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke entsprechende Pläne der Bundesregierung.
Er wies darauf hin, dass durch die Rückwirkung der Bremse die tatsächliche Entlastung erst im März erfolgen werde. „Das wird für viele Bürgerinnen und Bürger am Jahresanfang eine sehr große finanzielle Herausforderung sein. Deshalb muss die Bundesregierung alles daransetzen, die tatsächliche Entlastung auf den Januar vorzuziehen.“ Es sei jetzt Aufgabe des Bundestages, dies sicherzustellen.
Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Bemühungen zu verstärken, das in Deutschland zur Verfügung stehende Gasangebot zu erhöhen. Nur dies würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen.
CO2-Kostenaufteilung purer Populismus
Haus & Grund kündigt Klage an
Als puren Populismus bezeichnete der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland den heutigen Beschluss der Ampelkoalition im Bundestag, die CO2-Kosten beim Heizen zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen. „Eine Aufteilung reduziert den Sparanreiz beim Verursacher, also den Mietern. Das ist nicht nur klimapolitisch kontraproduktiv, sondern verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Wir streben daher eine Klage in Karlsruhe an“, sagte Verbandschef Kai Warnecke. Er sprach sich zudem erneut dafür aus, ein Pro-Kopf-Klimageld einzuführen. Dies würde vor allem einkommensschwache Bürger entlasten und wäre mit den klimapolitischen Zielen vereinbar.
Mit Blick auf die derzeit sehr hohen Energiepreise erneuerte der Verband seine Forderung, die CO2-Bepreisung beim Heizen vorerst auszusetzen. „Aktuell hat der CO2-Preis keinen Lenkungseffekt. Er füllt ausschließlich die öffentlichen Kassen und verteuert das Wohnen. Das ist unverantwortlich“, betonte Warnecke.
Studie: Private Vermieter in der Energiekrise vor besonderen Herausforderungen
Haus & Grund kritisiert realitätsferne Politik
Die Ampel-Koalition muss ihre Energiepolitik für den Gebäudebestand der Realität anpassen. Nur dann sind die Herausforderungen für private Kleinvermieter zu meistern. So fasst der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland die Ergebnisse einer Befragung von 1.500 seiner Mitglieder zusammen, die heute in Berlin vorgestellt wurden.
Die zentralen Ergebnisse lauten:
• Fast 70 Prozent der Befragten beheizen mindestens eine Immobilie mit einer Gasheizung.
• Jeder vierte Befragte will in den kommenden fünf Jahren die Heizung in mindestens einem seiner Objekte tauschen.
Aber:
• 50 Prozent der Befragten geben als Modernisierungshemmnisse fehlende Rentabilität an
• Mehr als die Hälfte der Befragten kann mit den Mieteinnahmen gerade die Ausgaben für die Mietwohnung decken oder macht einen Verlust.
• Fast zwei Drittel der Befragten nutzen ausschließlich oder überwiegend Eigenkapital zur Finanzierung gebäudebezogener Maßnahmen.
„Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Unsere Mitglieder müssen sich stets auf dem dünnen Grat zwischen dem klimapolitischen Erforderlichen und dem für sie selbst und für ihre Mieter Bezahlbarem bewegen. Wenn wir weiter vorankommen wollen, müssen wir, muss die Politik, diese Nöte und Bedenken ernstnehmen und Lösungen anbieten.“ Konkret forderte Warnecke:
• Die privaten Vermieter brauchen endlich eine kommunale Wärmeplanung. Sie müssen wissen, wann in ihrer Stadt welche Energien zur Verfügung stehen, um klimafreundliche Investitionen zu tätigen.
• Jeder private Vermieter benötigt einen individuellen Sanierungsfahrplan. Nur so erfährt jeder Einzelne, wann welche Maßnahmen am Gebäude überhaupt sinnvoll und machbar sind.
• Der Staat muss endlich auch solche Maßnahmen finanziell fördern, die gesetzlich gefordert sind.
• Private Vermieter brauchen speziell nur für sie zugängliche, dauerhaft ausgestattete Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung.
Dezemberabschlag: Haus & Grund plädiert für einfache Lösung
Angepasste Vorauszahlungen nicht aussetzen
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Weitergabe der vom Staat übernommenen Dezember-Abschlagszahlungen bei Mietverhältnissen und Wohnungseigentümergemeinschaften im Rahmen der Heizkostenabrechnung zu organisieren. „Auf diesem Weg können die Entlastungsbeträge unbürokratisch und nach dem Anteil ihres Verbrauchs an die Mieter verteilt werden. Diese sinnvolle Lösung sollte daher nicht durch komplizierte Einzelmaßnahmen aufgeweicht werden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Mieter, deren monatliche Vorauszahlungen aufgrund der steigenden Gaspreise in den letzten neun Monaten erhöht wurden, diesen Erhöhungsbetrag im Dezember nicht leisten müssen. Da aber bisher nur wenige Vermieter die Vorauszahlungen wegen der steigenden Gaspreise erhöhen konnten, fordert Haus & Grund die Streichung dieser Option. „Nur wenige Mieter könnten dies in Anspruch nehmen, aber bei allen Mietern würden hohe Erwartungen geweckt. Diese Irritationen sollte die Ampel-Koalition vermeiden“, sagte Warnecke.
Mieter mit Energieschulden benötigen direkte Hilfen
Kündigungsmoratorium ist überflüssig
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat sich heute für direkte staatliche Hilfen für Mieter ausgesprochen, wenn diese ihre Energiekosten nicht tragen können. „So kommt das Geld dort an, wo es gebraucht wird“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Dann sei auch kein Kündigungsmoratorium notwendig, wie es von der Expertenkommission Gas und Wärme heute empfohlen wurde.
Auch der vorgeschlagene Sofort-Hilfsfonds für Vermieter in Verbindung mit einen Kündigungsmoratorium sei keine Lösung. „Für große Wohnungsunternehmen mag das eine Hilfe sein, vermietenden Privatpersonen werden hier aber Steine statt Brot angeboten“, sagte Warnecke.
Hintergrund: In seinem heute vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt der Expertenrat ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, wenn der Mieter seine Nebenkostenabrechnung wegen gestiegener Energiepreise nicht fristgerecht bezahlen kann. Mieter sollten, so die Empfehlung, mindestens ein halbes Jahr Zeit erhalten, um die Zahlungen zu begleichen. Betroffene Vermieter sollten in diesen Fällen einen Anspruch auf Liquiditätshilfe aus einem Hilfsfonds erhalten.
Schnelle Entlastung der Gas- und Wärmekunden
Haus & Grund fordert praktikable Lösung
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert eine finanzielle Entlastung aller von hohen Energiepreisen belasteten Haushalte. Die vorgelegten Pläne für eine einmalige Entlastung im Dezember seien ein Schritt in die richtige Richtung, stellten für private Vermieter jedoch eine erhebliche bürokratische Belastung dar.
„Die Weiterleitung der Entlastungsbeträge an die Mieterinnen und Mieter im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung ist der einzig praktikable Weg“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke. Allerdings sei es unverständlich, warum trotz dieser Erkenntnis von den Vermietern verlangt werde, im Dezember eine Schätzung über die konkreten Entlastungen der Mieter abzugeben. Hierfür läge vor der Heizkostenabrechnung keine solide Datenbasis vor. „Keinem Mieter ist geholfen, wenn sein Vermieter dazu verpflichtet wird, aus dem Bauch heraus Schätzungen über etwaige Entlastungen abzugeben, die sich im Nachhinein als falsch erweisen können“, stellte Warnecke fest.
Er forderte die Bundesregierung zudem auf, ihre Bemühungen zu verstärken, die in Deutschland zur Verfügung stehenden Gasmengen zu erhöhen. Nur ein höheres Gasangebot würde dauerhaft und nachhaltig zu sinkenden Preisen führen.
Haus & Grund fordert Regulierungsmoratorium
400.000 neue Wohnungen pro Jahr gänzlich unrealistisch
Das Ziel der Bundesregierung, pro Jahr 400.000 zusätzliche Wohnungen zu bauen, ist nach Ansicht des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland illusorisch. „Wir haben aktuell eine multiple Krisenlage, die nicht nur das Bauen und Modernisieren abwürgt, sondern das Wohnen enorm verteuert.“ Das sagte Verbandschef Kai Warnecke anlässlich des heutigen Bündnis-Tages bezahlbarer Wohnraum in Berlin.
Die Vorschläge der Expertenkommission Gas und Wärme sind aus Sicht von Haus & Grund nicht überzeugend, weil sie statt einer praxistauglichen Lösung drei zeitlich gestaffelte, nicht umsetzbare Lösungen umfassen: Einmal-Erstattung, Härtefonds und Gaspreisbremse. Zudem sollen laut Expertenvorschlag private Vermieter die nicht erhöhten Betriebskostenvorauszahlungen für einen Monat absenken. Und schließlich solle die Gaspreisbremse erst nach der Heizperiode greifen. „Das wäre viel zu spät“, kritisierte Warnecke. Er sprach sich für eine sofortige, zielgerichtete und einfache Entlastung aus.
Um die aktuelle Krisenlage zu entspannen, fordert Haus & Grund ein fünfjähriges Regulierungsmoratorium, um Vermietern, Selbstnutzern und Mietern die nötige Flexibilität zu geben. Unter anderem schlägt der Verband Folgendes vor:
• Keine Pauschalvorgabe, dass jede ab 2024 neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent auf der Basis von erneuerbaren Energien zu betreiben sein soll. Hier muss individuell geprüft werden, was technisch und aufgrund der aktuellen Lieferschwierigkeiten machbar ist.
• Bürokratische Hürden für Fotovoltaikstrom in Mehrfamilienhäusern kippen
• Fördern was gefordert ist; dies hilft, die Sanierungsrate zu erhöhen
• CO2-Bepreisung beim Heizen aussetzen
• Vermieter müssen immer dann die Heizkostenvorauszahlungen angemessen erhöhen können, wenn die Versorger ihrerseits die Vorauszahlungen erhöhen
• Kommunen müssen bis 2025 eine Wärmeplanung vorlegen
• Eine europäische Gesamtlösung für die Energieversorgung auf den Weg bringen, um die Abhängigkeit von russischem Gas zu beenden.
„Wir brauchen jetzt viel Pragmatismus, wenn wir aus der Krise mit einem blauen Auge herauskommen wollen. Wer jetzt stur an Koalitionsvereinbarungen und Parteiprogrammen festhält, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt“, betonte Warnecke.
CO2-Kostenaufteilung ist Irrweg
Zusätzliche Belastung für Eigentümer und Mieter aussetzen
„Die Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen zwischen Mietern und Vermieter ist ein Irrweg.“ Das sagte der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke, vor der morgigen Expertenanhörung im Bundestag zu dem entsprechenden Gesetzentwurf.
In Normalzeiten sei die CO2-Bepreisung vernünftig, um den Wechsel zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. „Als die Bundesregierung dann überrascht feststellte, dass dies zu Mehrbelastungen bei den Mietern führt, begann der Irrweg. Denn statt – wie von allen Experten empfohlen – alle Bürger mit einem Pro-Kopf-Klimageld zu entlasten, sollen die CO2-Kosten nun auf höchst bürokratischem Weg aufgeteilt werden. Das schwächt den Klimaschutz und entlastet im Vergleich zum Klimageld minimal“, stellt Warnecke fest.
Angesichts der Preisexplosion auf den Energiemärkten plädiert der Verband für ein sofortiges Aussetzen der CO2-Bepreisung beim Heizen. „Bei den aktuellen Preisen ist der Lenkungseffekt für zusätzliches Energiesparen gleich null. Der Staat muss jetzt alles unterlassen, was die Belastung der Bürger weiter erhöht“, forderte Warnecke.
Haus & Grund fordert Verzicht auf Gasumlage
Alles unterlassen, was Energie weiter verteuert
Der Eigentümerverband forderte heute von der Bundesregierung, auf eine Gasumlage zu verzichten. Vor dem Hintergrund der angekündigten Verstaatlichung des Gasimporteurs Uniper sei diese obsolet. „In der aktuellen Situation muss der Staat alles unterlassen, was Energie weiter verteuert“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Zudem forderte der Verband, die CO2-Bepreisung fossiler Heizstoffe auszusetzen. Deren Ziel sei es, durch eine Verteuerung fossiler Energien einen Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. „Fossile Brennstoffe sind aktuell so teuer, dass eine politisch herbeigeführte künstliche Verteuerung absolut überflüssig ist“, erläuterte Warnecke.
Auch drittes Entlastungspaket ohne Klimageld
Verbesserungen beim Wohngeld und Lastenzuschuss
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass auch im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung kein Klimageld enthalten ist. „Wenn der Staat den Bürgern Geld nehmen möchte, geht es ganz schnell. Beim Zurückgeben von Geld gehen dem Staat dann plötzlich die Ideen aus“, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke die am Wochenende vorgestellten Maßnahmen der Bundesregierung.
Das Klimageld hätte spätestens mit der Einführung der CO2-Bepreisung beim Heizen und Tanken Anfang 2021 eingeführt werden müssen. Nun werde der Bund das dritte Jahr in Folge über 7 Milliarden Euro kassieren, die er eigentlich nicht haben sollte. Warnecke verwies darauf, dass der CO2-Preis das Verbraucherverhalten lenken, den Staat aber nicht reicher und die Bürger nicht ärmer machen solle. Vorschläge, wie der Staat das Geld überweisen könne, gebe es genug.
Der Verband begrüßte hingegen die Verbesserungen beim Wohngeld mit dem Heizkostenzuschuss sowie die Ausweitung des Berechtigtenkreises. „Hier wird gezielt jenen geholfen, die sonst in den kommenden Monaten noch größere Probleme hätten, ihre Heizkosten zu zahlen“, sagte Warnecke. Zudem kämen diese Verbesserungen sowohl betroffenen Mietern als auch – über den Lastenzuschuss – betroffenen Haus- und Wohnungseigentümern zugute.
Energiepreise: Haus & Grund fordert Entlastung für private Vermieter
Lösung kostet die Steuerzahler keinen Cent
„Die Energiepreissteigerungen treffen weite Teile der Bevölkerung hart. Mit als erste geraten jetzt private Vermieter zunehmend in finanzielle Schieflage und sind von Insolvenzen bedroht. Viele Rückmeldungen unserer über 910.000 Mitglieder sind dramatisch und enden meist in der Erkenntnis, die Vermietung aufgeben zu müssen.“ So beschreibt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die aktuelle Lage in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz sowie an die Bundesbauministerin, den Bundesjustizminister und den Bundeswirtschaftsminister.
Hintergrund ist, dass die Gasversorger derzeit die Preise teilweise massiv erhöhen und die Abschlagszahlungen der Vermieter an die Versorger sofort steigen. Eine einvernehmliche Erhöhung der Vorauszahlungen der Mieter gelinge nach Angaben von Haus & Grund jedoch immer seltener und eine einseitige Erhöhung sei unzulässig. „Wenn die Ampel-Koalition nicht eingreift, tragen die privaten Vermieter die Last in den kommenden sieben bis acht Monaten alleine. Das werden viele – gerade vermietende Rentner – nicht durchhalten“, fürchtet Warnecke. In einem kleinen Mehrfamilienhaus könne sich die zusätzliche Kostenlast bis zum kommenden Frühjahr auf einen fünfstelligen Betrag summieren.
Warnecke fordert eine gesetzliche Änderung, so dass eine Anpassung der Vorauszahlungen durch die Vermieter immer dann zeitnah möglich ist, wenn die Versorger ihrerseits die Vorauszahlungen erhöhen. „Selbstverständlich müssen diese Anpassungen auch weiterhin angemessen sein. Damit wäre aber ein großer Schritt zur Stabilisierung des Vermietungsmarktes getan, der durch direkte Hilfen für einkommensschwache Mieter ergänzt werden sollte“, unterstrich Warnecke.
Energie einsparen: mit gesundem Menschenverstand – ohne Zwang
Haus & Grund lehnt neue Verordnungen der Bundesregierung ab
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt die heute von der Bundesregierung beschlossenen Verordnungen zum Einsparen von Gas und Strom ab. „Die vorgesehenen Regelungen sind überflüssig und unrealistisch. Der gesunde Menschenverstand der Bürgerinnen und Bürger ist gut genug, um die Herausforderungen meistern zu können. Die Politik muss den gesunden Menschenverstand daher nicht in Verordnungen gießen, sondern endlich ihre Aufgabe wahrnehmen und die Energieversorgung sicherstellen“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke.
Haus & Grund bezweifelt beispielsweise die Sinnhaftigkeit zusätzlicher Verbrauchsinformationen für Mieter im Oktober. Es sei bereits jetzt im Interesse der Vermieter, ihre Mieter über die zu erwartenden Gaspreise zu informieren. Der Verband wies darauf hin, dass es der Vermieter sei, der in Vorleistung gehe und die Gasrechnungen bezahle. „Damit Mieter nicht in die Schuldenfalle tappen, wäre es effektiver, im Oktober eine unterjährige Vorauszahlungsanpassung zuzulassen“, forderte Warnecke.
Haus & Grund wies zudem darauf hin, dass eine Verpflichtung zum Heizungscheck, zum hydraulischen Abgleich, zur Heizungsoptimierung und zum Pumpentausch in der gegenwärtigen Energiekrise wenig helfen. Es fehlten schlicht die nötigen Fachkräfte und Geräte. Der Verband bezweifelt daher, dass die vorgesehenen Verpflichtungen fristgerecht bis zum Herbst 2024 umgesetzt werden können. „Es macht keinen Sinn, pauschal alle gasbetriebenen Heizungen zu überprüfen. Wir sollten die vorhandenen Ressourcen auf diejenigen Gebäude konzentrieren, deren Heizungen schlecht funktionieren und wo der Gasverbrauch überdurchschnittlich hoch ist“, sagte Warnecke.
Um die Energiekostensteigerungen abzufedern, rät Haus & Grund privaten Vermietern im Einvernehmen mit ihren Mietern sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauches, wie eine Nachtabsenkung, zu vereinbaren. Dafür sei es wichtig, dass die aktuelle Förderung der Heizungsoptimierung über das BAFA bestehen bleibe und gegebenenfalls aufgestockt werde.
Habeck hat keinen Plan
Vorschläge aus dem Wirtschaftsministerium sind Scheinlösung
„Die bekannt gewordenen Pläne aus dem Bundeswirtschaftsministerium sind eine Scheinlösung, die dem Ernst des Themas nicht angemessen sind“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die geplanten Vorgaben zum Energiesparen. So sollen beispielsweise etwaige mietvertragliche Regelungen zu Mindesttemperaturen nichtig werden, um den Mietern größere Einsparungen zu ermöglichen. „Hier werden Mieter für dumm verkauft. Im unproblematischen Temperaturbereich war weniger heizen faktisch auch bisher möglich. Und in Temperaturbereichen, wo Schimmelbildung ein Problem wird, ist der Mieter nach wie vor verpflichtet, Schäden durch richtiges Heizen und Lüften zu verhindern“, betonte Warnecke.
Der Verband forderte das Bundeswirtschaftsministerium auf, auf kleinteilige und sogar wirkungslose Einsparvorgaben zu verzichten. Die Gaspreise seien so hoch, dass Vorgaben seitens der Regierung überflüssig seien. Die Regierung müsse hingegen alles unternehmen, dass die Bürger ihre Energieversorgung im kommenden Winter bezahlen können. „Wir brauchen also gezielte Unterstützungen für einkommensschwache Haushalte und einen Verzicht auf die CO2-Bepreisung beim Heizen und Tanken“, forderte Verbandschef Warnecke.
Klimageld ab 2023 auszahlen
Haus & Grund begrüßt Gesetzesvorlage
Das Klimageld muss ab 2023 ausgezahlt werden. Dies forderte heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Das Bundesfinanzministerium schafft gerade im Rahmen des Jahressteuergesetzes die administrativen Voraussetzungen. Jetzt muss der Bundestag die finanziellen Mittel bereitstellen“, sagte Verbandschef Kai Warnecke. Ansonsten bliebe die CO2-Bepreisung eine pure Steuererhöhung, was das „you will never walk alone“ des Kanzlers als leere Phrase entlarven würde.
Seit Anfang 2021 kassiert der Staat von den Bürgern zusätzliches Geld, wenn diese beim Heizen und Tanken fossile Energien verwenden. Im vergangenen Jahr nahm der Bund so 7,2 Milliarden Euro ein. Diese CO2-Bepreisung soll dazu führen, dass weniger fossile und mehr regenerative Energie verwenden werden. Mit dem Klimageld würden die gesamten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Pro-Kopf-Pauschale an alle Bürger zurückgezahlt. Die Rückzahlung würde einkommensschwächere Bürger stärker entlasten, weil sie in der Regel einen kleineren CO2-Fußabdruck hinterlassen als einkommensstärkere Bürger.
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